Umfassendes Flächenmanagement in ländlichen Räumen

… Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückverkehrsgesetz bzw. dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz des Landes Baden-Württemberg

Landwirtschaftliche Flächenverkäufe unterliegen ab einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Flächenuntergrenze der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz.

Die Genehmigung kann von der Genehmigungsbehörde versagt werden, wenn

  • die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
  • durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder
  • der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

In der Regel wird die Genehmigung versagt, weil landwirtschaftliche Flächen an einen Nichtlandwirt verkauft werden. Dann kann auch das Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Die gemeinnützigen Landgesellschaften sind vorkaufsberechtigte Stellen nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückverkehrsgesetz. Im Falle der Versagung des Kaufes durch die Genehmigungsbehörden wird der Verkaufsfall an die jeweilige Landgesellschaft abgegeben. Die Landgesellschaft prüft die Ausübung rechtlich und wirtschaftlich, denn sie trägt das Risiko. Das Vorkaufsrecht wird ausgeübt, wenn mindestens ein aufstockungsbedürftiger, -williger und -fähiger landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist. Die Landgesellschaft tritt dann zu den ursprünglichen vertraglich vereinbarten Konditionen an die Stelle des Käufers (Ersterwerber). Danach verkauft sie die Fläche an einen landwirtschaftlichen Betrieb, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt (Zweiterwerber) bzw. führt sie der sonstigen agrarstrukturverbessernden Verwendung zu.

Anders in Baden-Württemberg. Dort wurde 2010 von den Regelungen der Föderalismusreform Gebrauch gemacht und ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz erlassen. Das Vorkaufsrecht des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens, der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, wurde erweitert. Sie kann seither das Vorkaufsrecht ausüben, ohne einen Zweit- bzw. Nacherwerber nachweisen zu müssen, unter der Maßgabe, die Flächen innerhalb einer Frist von 10 Jahren agrarstrukturverbessernd zu verwerten.

PDF: Daten zur Ausübung des Vorkaufsrechts finden Sie im aktuellen Tätigkeitsbericht


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