Die Mitwirkung an der Umsetzung der EU Gemeinschaftsinitiativen wie LEADER, LIFE und Interregg gehört seit deren Einführung in den 1990er Jahren zum Tätigkeitsspektrum der Landgesellschaften. Ihre Erfahrungen sind auch in die Weiterentwicklung der Programme und der Konzipierung der integrierten Landentwicklung eingeflossen.
Landgesellschaften bieten zudem Integrierte Entwicklungsplanungen und Umsetzungsbegleitung, Regionalmanagement, Leader-Mangement und Projektbetreuung an. Sie sind gefragte Partner von Verwaltung, Kommunen und Akteuren auf regionaler und lokaler Ebene.
Ebenso sind die Landgesellschaften in der fachlichen Betreuung der Dorferneuerung bzw. Dorfentwicklung sowie die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz tätig. Bestandteil der integrierten Landentwicklung sind auch Maßnahmen der Flurneuordnung sowie der Ländliche Wege- und Wasserbau (innere und äußere Erschließung). Ist dieser in der Region abgestimmt, dient er zum einen der unmittelbaren Flächenbewirtschaftung zum andern aber insbesondere der ländlichen Infrastruktur für die allgemeine und touristische Erschließung der Region. Er stellt damit zumindest mittelbar einen Beitrag zur Einkommensdiversifizierung für die ländliche Bevölkerung dar.
Alle aufgeführten Maßnahmen sind förderbar.